Abhandlung zum EDV-Recht
von RA Dr. M. Michael König
Der raschen Verbreitung der EDV in allen Bereichen des Lebens vermag die Rechtswissenschaft
nur langsam zu folgen. Ungelöst ist daher noch eine Vielzahl von Problemen, die sich aus der
Überlassung von Computerprogrammen ergeben. Die zentrale Frage nach der Gewährleistung
für Programmfehler kann erst nach der vertragsrechtlichen Einordnung der Software-
Überlassungsverträge beantworten werden. Dieses Unterfangen wiederum erfordert eine
Untersuchung, was Computerprogramme aus rechtlicher Sicht darstellen und ob ihre Benutzung
- als möglicherweise rechtlich geschützte Werke - eine lizenzpflichtige Verwertungshandlung ist.
Die vorliegende Untersuchung beantwortet diese Fragen, ohne sich indes auf allein rechtliche
Feststellungen zu beschränken. Da eine sachgerechte Bewertung die technologischen Grundlagen
der EDV und Eigenarten der Computerprogramme berücksichtigen muß, wird die juristische
Untersuchung durch ein kompaktes, aber umfassendes Kompendium der Geschichte und
Technik der Datenverarbeitung vorbereitet.
Das Buch wendet sich in erster Linie an Wirtschaftsjuristen, Rechtsanwälte und Richter. Die
grundlegenden Ausführungen zu der Problematik des Rechtsschutzes von Computerprogrammen
und der vertragsrechtlichen Einordnung der Software-Überlassungsverträge erlauben aber auch
dem rechtsunkundigen Hersteller und Anwender, einen Einblick in die teilweise nicht unkomplizierte Materie zu gewinnen.
Der Autor, Dr. M. Michael König,
ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Verfasser zahlreicher
Veröffentlichungen zum EDV-Recht,
gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht, Steuerrecht, Medizinrecht sowie EDV-technischen Inhalts.
Vorwort
Der zunehmende Einsatz der EDV sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich schafft
zahlreiche Probleme bei der rechtlichen Behandlung von Computerprogrammen. Im Mittelpunkt
des Interesses stehen Fragen der vertragsrechtlichen Einordnung der Überlassungsverträge, der
Gewährleistung für Programmfehler sowie des Rechtsschutzes, insbesondere des
Urheberrechtsschutzes.
Trotz umfangreicher Rechtsprechung und Literatur kann die gegenwärtige Rechtslage weder als
geklärt noch als befriedigend bezeichnet werden. Nicht nur das weitverbreitete Fehlen
technologischer Grundlagenkenntnisse, auch die - verständlichen - Bestrebungen bestimmter
Wirtschaftskreise, durch entsprechende Fachpublikationen eine ihnen genehme Rechtslage zu
"erzeugen", erschweren es Juristen und Laien zusätzlich, die im Zusammenhang mit der
Überlassung von Computerprogrammen auftretenden Rechtsfragen zu beurteilen.
Ausgehend von dieser Situation erörtert die vorliegende Arbeit ausführlich die genannten Fragen
und zeigt auf, daß diese Probleme ohne Schwierigkeiten allein mit dem herkömmlichen
juristischen Instrumentarium bewältigt werden können. Sie legt besonderen Wert darauf, trotz
intensiver Vertiefung der rechtlichen Problematiken den Bezug zur EDV-rechtlichen und -
technischen Praxis nicht zu verlieren. Angestrebt wird gleichfalls, die zu diesen Fragen
vertretenen Auffassungen durch eine möglichst umfassende Verwertung der einschlägigen
Rechtsprechung und Literatur darzustellen.
Diese Arbeit wurde im Wintersemester 1990/91 von dem Fachbereich Rechtswissenschaft der
Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main als Dissertation angenommen. Der
Text wurde im Herbst 1990 abgeschlossen; bis Frühjahr 1991 veröffentlichte Rechtsprechung
und Literatur ist - soweit möglich - vorwiegend in den Anmerkungen berücksichtigt.
Stellvertretend für viele danke ich Herrn Prof. Dr. Hans-Leo Weyers, ohne dessen Anregungen
diese Arbeit nicht entstanden wäre, sowie der Friedrich-Naumann-Stiftung für deren begleitende
finanzielle Unterstützung.
Frankfurt am Main, im März 1991
Dr. M. Michael König
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
A. Geschichte der Datenverarbeitung
- I. Frühzeit und Antike
- II. Mittelalter bis zum 18.Jahrhundert
- III. 19.Jahrhundert
- IV. Erste Hälfte des 20.Jahrhunderts
- V. Zweite Hälfte des 20.Jahrhunderts
- 1. Großrechenanlagen (Mainframes)
- 2. Andere Rechnertypen
- a) Mittlere Datentechnik
- b) Prozeßrechner/Minicomputer
- c) Mikrocomputer/Personalcomputer
- d) Dezidierte Systeme
B. Technische Grundlagen, Begriffe und Definitionen
- I. Problematik der Abgrenzung Hardware - Software
- II. Aufbau und Funktionsweise einer EDV
- 1. Analog- und Digitalrechner
- 2. Aufbau und Struktur des Universalrechners
- a) Aufbau
- aa) Zentraleinheit
- bb) Periphere Einheiten
- (1) Peripherspeicher
- (2) Ein- und Ausgabeeinheiten
- b) Struktur
- 3. Innere Abläufe
- III. Computerprogramme
- 1. Programmiersprachen
- a) Assemblersprachen
- b) Problemorientierte Programmiersprachen
- 2. Definition: Computerprogramm
- 3. Definition: Algorithmus
- 4. Programmentwicklung
- 5. Maschinenprogramm, Quellcode und Algorithmus
- 6. Programmarten
- a) Vertikale Aufteilung
-
- aa) Betriebssystemprogramme
- bb) Anwenderprogramme
- b) Horizontale Aufteilung
-
- aa) Individualprogramme
- bb) Standardprogramme
- IV. Hardware und Software
- 1. Software
- 2. Hardware
- 3. Firmware
- a) ROMs und andere Festwertspeicher
- b) Mikroprogramm
- c) Firmware
- aa) Unterscheidung Firmware - Mikroprogramm
- bb) Maschinenprogramme als Firmware
- d) Ergebnis
C. Rechtliche Bewertung von Computerprogrammen und deren Überlassung
- I. Sacheigenschaft von Computerprogrammen
- 1. Bedeutung der Sacheigenschaft
- 2. Computerprogramme als Sachen iSd § 90 BGB
- a) Die herrschende Meinung: Ein Immaterialgut
- b) Sachdefinition
- aa) Gegenstand
- bb) Sachen als reale Dinge
- cc) Sachen als körperliche Dinge
- c) Computerprogramme als reale und körperliche Gegenstände
- aa) Reale Existenz
- bb) Körperlichkeit
- (1) Irrelevanz des Steuerungsmittels
- (2) Irrelevanz der zu steuernden Apparatur
- (3) Irrelevanz der Beständigkeit des Steuerungsmittels
- (4) Irrelevanz der Speicherprogrammierung
- (5) Firmware und feste Verdrahtung
- d) Fehlen einer immateriellen Komponente
- aa) Unterscheidung zwischen Werk und Werkverkörperung
- bb) Irrelevanz der "unkörperlichen Übertragung"
- cc) Kein Immaterialgut
- (1) Überwiegen der geistigen Komponente
- (2) Computerprogramme und Know-how
-
- (a) Inhalt des Know-how
- (b) Maschinenprogramme und Know-how
- (c) Quellprogramme /-codes und Know-how
- (aa) Quellprogramme
- (bb) Quellcodes
- dd) Künstliche Intelligenz
- (1) Arbeitsergebnis
- (2) Arbeitsprozesse
- (3) Programm
- (4) Expertensysteme
- ee) Ergebnis
- e) Vergleich mit Büchern
- aa) Bücher als Sachen
- bb) Unterschiede zwischen Druckschrift und Computerprogramm
- 3. Körperliche Abgegrenztheit
- a) Ein Programm in einem Teil
- aa) Programme als Sachen
- bb) Programme als Sachbestandteile
- b) Ein Programm in mehreren Teilen
- c) Mehrere Programme in einem Teil
- d) Mehrere Programme in mehreren Teilen
- e) Ergebnis
- 4. Konsequenz der Sacheigenschaft von Computerprogrammen
- a) Allgemeine Auswirkungen für alle Programme
- b) Auswirkungen bei der Herstellung von Programmkopien
- aa) Verarbeitung oder Umbildung nach § 950 BGB
- (1) Verarbeitung oder Umbildung
- (2) Neuheit der Sache
- (3) Relevante Werterhöhung
- (4) Ergebnis
- bb) Folgerungen aus dem Vorliegen von § 950 BGB
- II. Erfordernis der Einräumung von Verwertungsrechten
- 1. Know-how
- 2. Patentrecht
- a) Historische Entwicklung des Patentrechts
- b) Schutz der Computerprogramme durch das Patentrecht
- aa) Schutzgegenstand
- bb) Verwertung
- cc) Kritik
- 3. Urheberrecht
- a) Historische Entwicklung des Urheberrechts
- b) Computerprogramme als urheberrechtlich geschützte Werke
- aa) Meinungsstand
- bb) Kritik
- (1) Quellcodes/-programme
- (a) Werkart nach § 2 I UrhG
- (b) Werkqualität nach § 2 II UrhG
- (2) Maschinenprogramme
- (a) Werkart nach § 2 I UrhG
- (b) Werkqualität nach § 2 II UrhG
- (3) Konsequenzen der Urheberrechtsnovelle von 1985
- c) Urheberrechtlich relevante Verwertungshandlung
- aa) Laden des Programms
- (1) Programmbenutzung auf Einplatzanlagen
- (a) Tatsächliche Herstellung eines Duplikats
- (b) Vervielfältigung iSd §16 UrhG
- (aa) Vergrößerung der Nutzungsmöglichkeiten
- (i)Grundlagen
- (ii)Konsequenzen
- (bb) Wahrnehmbarkeit des Werkes
- (2) Programmbenutzung auf Mehrplatzanlagen
- (a) Tatsächliche Herstellung eines Duplikats
- (aa) Einplatzanlagen
- (bb) Mehrplatzanlagen
- (b) Vervielfältigung iSd §16 UrhG
- (aa) Vergrößerung der Nutzungsmöglichkeiten
- (bb) Wahrnehmbarkeit des Werkes
- (c) Verbreitung / Sendung / Öffentliche Wiedergabe
- bb) Lauf des Programms
- (1) Vervielfältigung
- (2) Sonstige körperliche Verwertung
- cc) Verwertungshandlungen außerhalb der unmittelbaren Programmbenutzung
- dd) Urheberrechtliche Irrelevanz der Programmkopien
- (1) Beim Laden entstehende Programmkopien
- (a) Erweiterung des Vervielfältigungsbegriffs
- (b) Keine oder genehmigungsfreie Vervielfältigung
- (aa) Fehlende Werkeigenschaft bei Maschinenprogrammen
- (bb) Wirtschaftliche Irrelevanz der Vervielfältigungen
- (cc) Umgehung des Erschöpfungsgrundsatzes
- (dd) Einschränkung des Kopierverbotes aus § 53 IV 2 UrhG
- (2) Arbeits- und Sicherungskopien
- (a) Fehlende Werkeigenschaft bei Maschinenprogrammen
- (b) Beschränkung des Vervielfältigungsbegriffs
- (c) Einschränkung des Kopierverbotes aus § 53 IV 2 UrhG
- 4. Ergebnis
- III. Rechtliche Qualifizierung der Programmüberlassung
- 1. Methodischer Ansatz
- a) Vorrangigkeit der Zuordnung zu normativen Typen
- b) Typusbegründung durch AGB
- 2. Typologische Zuordnung
- a) Unterscheidung der Überlassungsarten
- aa) Vertragsgegenstand
- bb) Leistungsinhalt
- cc) Vertragsdauer
- b) Pflege von Computerprogrammen
- c) Herstellung von Computerprogrammen
- aa) Werkvertrag oder Werklieferungsvertrag
- (1) Eigentumserwerb an Computerprogrammen
- (2) Programmsubstanz als Nebensache oder Zutat
- bb) Abbedingung der Eigentumsverschaffungspflicht
- (1) Benutzungs- und Verfügungsbeschränkungen
- (2) Ausschluß des Eigentumserwerbs
- (a) Verwertungsrechtlicher Bezug
- (b) Sachenrechtlicher Bezug
- cc) Angemessenheit der Rechtsfolgen
- d) Überlassung von Computerprogrammen auf unbegrenzte Zeit
- aa) Kaufvertrag
- bb) Angemessenheit der Rechtsfolgen
- (1) Fehlerbegriff und Unmöglichkeit der Fehlerfreiheit
- (2) Fehlen eines Nachbesserungsrecht
- (3) Fehlen eines Schadensersatzanspruchs
- (4) Irrelevanz des Minderungsrechts
- (5) Fehlen eines Abnahmeerfordernisses und Verjährungsdauer
- e) Überlassung von Computerprogrammen auf begrenzte Zeit
- aa) Mietvertrag oder Pachtvertrag
- bb) Angemessenheit der Rechtsfolgen
- f) "Unkörperliche" Überlassung von Computerprogrammen
- 3. Rechtsfolgenkorrektur
- a) Abnahme und Verjährung beim Kaufvertrag
- b) Verjährung beim Werkvertrag
- c) Nachbesserung beim Kaufvertrag
- d) Nachlieferungsanspruch gem. § 480 I BGB
- e) Rückabwicklung
- 4. Ergebnis
Zusammenfassung
Anhang
- Abb.1: 7-Bit-ASCII-Code-Tabelle
- Abb.2: BASIC-Listing ABC-SORT.BAS
- Abb.3a: Assember-Listing ABC-SORT.ASM
- Abb.3b: Hexdump ABC-SORT.HEX von ABC-SORT.COM
- Abb.3c: Aus ABC-SORT.COM durch Disassemblierung gewonnenesAssembler-Listing ABC-SORT.LST
- Abb.4a: TURBO-PASCAL-Listing ABC-SORT.PAS
- Abb.4b: Hexdump ABC-SORT.HEX von ABC-SORT.EXE
- Abb.3e: Aus ABC-SORT.EXE durch Disassemblierung gewonnenes Assembler-Listing ABC-SORT.LST
- Abb.5: Bildschirmausdruck nach dem Lauf von ABC-SORT.BAS, ABC-SORT.COM bzw. ABC-SORT.EXE
- Abb.6: Anzeige für Disassembler BCi DisAsm
- Abb.7: Realisierung der Betrachtungsebenen eines Datenverarbeitungssystems durch Hardware, Firmware und Software
- Abb.8a: Blinkschaltung mit 2 Transistoren BC 238B
- Abb.8b: Blinkschaltung mit Operationsverstärker LM 741
- Abb.8c: Blinkschaltung mit Timer-IC NE 555
- Abb.8d: Blinkschaltung mit NAND-Schmitt-Trigger (1/2 74LS13)
- Abb.9: Übersicht über Software-Vertragsarten
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Dies ist ein Auszug aus dem beim Verlag Dr. Otto Schmidt KG erschienenen Buch "Das Computerprogramm im Recht". Es gibt die Rechtslage und Meinung des Verfassers zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder.
Das Buch ist mittlerweile bis auf wenige Restexemplare vergriffen und nicht mehr über den Buchhandel erhältlich. Diese Restexemplare können beim Autor bestellt werden.