Tätigkeitsfeld |
Wir sind sowohl beratend als auch forensisch (Prozeßführung) tätig; im Rahmen der Beratung sind auch Inhouse-Schulungen/-Seminare möglich. Neben unserem besonderen, bereits seit 1988 bestehenden fachlichen Schwerpunkt im EDV-Recht (IT-Recht) beraten und vertreten wir unsere Mandanten in nahezu allen Bereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts, wie |
Arbeitsrecht Bankrecht Baurecht Domainrecht EDV-Recht Erbrecht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Gewerblicher Rechtsschutz Immobilienrecht Informationstechnologierecht Internetrecht Kaufrecht Mietrecht/Pachtrecht Markenrecht Multmiediarecht Notarhaftungsrecht Schadensrecht Scheckrecht/Wechselrecht Urheberrecht Verkehrsrecht Versicherungsrecht Vertragsrecht Waffenrecht Werkvertragsrecht Wettbewerbsrecht |
Die vorstehende Übersicht orientiert sich an dem begrifflichen Verständnis von Nichtjuristen und erhebt nicht den Anspruch einer rechtswissenschaftlichen Abgrenzung oder Definition. |
mit besonderer Expertise im |
IT-/EDV-Recht Internet-/Domain-/Multimediarecht sowie weiteren fachspezifischen Schwerpunkten im
Erbrecht |
Grundsätzlich übernehmen wir keine Mandate aus dem Steuerrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht. Auch rein familienrechtliche Angelegenheiten müssen wir an entsprechend ausgerichtete Kolleginnen und Kollegen verweisen. Allerdings werden wir im Zusammenhang mit Mandaten aus den vorstehend aufgelisteten Bereichen auch in anderen Bereichen tätig. Abgesehen vom Urheberstrafrecht und Waffenrecht übernehmen wir in Einzelfällen auch bestimmte Mandate aus dem Bereich des Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrechts. |
Sollte es die ordnungsgemäße Bearbeitung eines Mandats ausnahmsweise erfordern, ziehen wir mit Einverständnis des betreffenden Mandanten auch weitergehend spezialisierte Kolleginnen und Kollegen hinzu. |